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27.02.2019 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Verhandlungspartner müssen Gesetzesauftrag erfüllen

Eine bessere Finanzierung der Pflege und die Abkoppelung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden

„Die Pflegepersonalkosten in der Patientenversorgung im Krankenhaus sind besser und unabhängig von Fallpauschalen zu vergüten. Das ist die Intention des Gesetzgebers und dieser haben die Verhandlungspartner zu folgen“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR) aktuell hin.

Hintergrund ist, dass sich Hinweise auf eine Regelung mehren, die den Zielen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zuwiderlaufen würde. Das hat jetzt ein breites Bündnis, zu dem auch der Deutsche Pflegerat gehört, zum Anlass genommen, eine sachgerechte Regelung der Finanzierung der Pflegepersonalkosten anzumahnen. Das gemeinsame Papier der Bündnisorganisationen zum Thema „Bessere Finanzierung der Pflege und Abkopplung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden“ liegt der Anlage bei.

Eine weitere gesetzliche Regelungslücke bestehe zudem darin, dass kein einheitlicher und fachlich anerkannter Maßstab für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Personalbesetzung vorgesehen sei oder entwickelt werde, heißt es seitens der Bündnisorganisationen weiter. Ein Instrument der Pflegepersonalbedarfsermittlung sei jedoch die notwendige Grundlage für die Vereinbarung des krankenhausindividuellen Pflegebudgets.

Zudem müsse die Dokumentation auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, insbesondere durch die Streichung der Pflegekomplex-maßnahmen-Scores.

Die Bündnisorganisationen gehen davon aus, dass auf der Grundlage der aktuell absehbaren Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes dessen Ziele nicht erreicht werden. „Der Gesetzgeber muss schnell und präzise nachjustieren“, so Wagner abschließend.

Ansprechpartner:
Franz Wagner Präsident des Deutschen Pflegerats

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