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12.07.2023 Berufsautonomie Pressemitteilung

„Wichtige inhaltliche Neuausrichtung fehlt“

Eckpunkte Krankenhausreform: Profession Pflege muss Heilkunde ausüben können

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), zum Eckpunktepapier „Krankenhausreform“:

„Das Eckpunktepapier beschreibt vor allem eine Struktur- und Finanzierungsreform. Die genauso wichtige inhaltlich fachliche Neuausrichtung der Krankenhäuser mit einer gebotenen neuen Kompetenzverteilung der Gesundheitsfachberufe findet sich darin nicht. Die Politik zementiert die Pflege nach wie vor in den ärztlich dominierten Arbeits-, Befehls- und Verantwortungsstrukturen des 19. Jahrhunderts. Damit verschenkt die Reform die Chance für eine bessere Pflege- und Gesundheitsversorgung und damit für eine Verbesserung der Versorgungsqualität.

Hier muss dringend nachgebessert werden. Der angekündigte Gesetzesentwurf bietet die Chance dazu. Um ihren Namen als Reform gerecht zu werden, muss es zur Heilkundeausübung durch die Profession Pflege kommen. Die Aufgaben der Pflege- und Gesundheitsversorgung sind künftig nur gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege zu lösen. Das wäre ein entscheidender Pfeiler der Reform.

Fehl am Platz sind abwertende „kann“-Einschränkungen, wenn es um die pflegerische Leitung eines Level Ii-Krankenhauses geht. Aus der Zeit gefallen sind Formulierungen wie „fachlich-medizinische Entscheidungen werden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung besteht keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal“. Beides hat in einer zukunftsorientierten Krankenhausreform nichts zu suchen und sind ersatzlos zu streichen.

Nebulös formuliert ist die Finanzierung von Pflegestellen. Hier besteht die Gefahr, dass an der beruflichen Pflege gespart wird. Der betriebswirtschaftliche Anreiz für einen Abbau an Pflegenden im Krankenhaus und somit als Krankenhaus zu ´sparen´, darf zu keiner Zeit gegeben sein. Dies würde zu einer massiven Verschlechterung der Versorgung der Patient*innen führen.

Natürlich freuen wir uns als Deutscher Pflegerat, dass wir als Profession Pflege im Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss einbezogen werden. Um kontinuierlich mitarbeiten zu können, braucht es die Zusage von der Bundesebene den Deutschen Pflegerat auch über die Legislatur hinaus finanziell zu unterstützen.

Auch der Aufbau einer Selbstverwaltung der Profession Pflege braucht finanzielle Ressourcen wie auch gerechte Bedingungen. Die Krankenhausreform wirkt erst dann richtig, wenn die Profession Pflege auf Augenhöhe mit anderen Professionen des Gesundheitswesens im Sinne einer interprofessionellen Versorgungsstruktur aktiv werden kann.“

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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