23.02.2026 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
WIdO-Analyse zum Pflegebudget greift zu kurz – Pflege braucht Bedarfserhebung statt Zahlenspiele
Deutscher Pflegerat warnt vor verkürzten und irreführenden Schlussfolgerungen
Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflegebudget beschreibt steigende Kosten und Veränderungen beim Pflegepersonal. Der Deutscher Pflegerat (DPR) erkennt diese Befunde, widerspricht jedoch entschieden den daraus abgeleiteten Bewertungen. Die Analyse konzentriert sich zu stark auf Ausgaben und Mengen, verengt den Blick auf ökonomische Betrachtungen und ignoriert zentrale pflegefachliche, arbeitsmarktpolitische und versorgungsrelevante Zusammenhänge.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zweckgebunden und verlässlich außerhalb der DRG-Logik zu finanzieren. Nach Jahren massiver Unterfinanzierung und Stellenabbaus im Pflegedienst war dies eine notwendige Korrektur. Der seit 2020 sichtbare Kostenanstieg ist kein Beleg für Fehlsteuerung oder Ineffizienz, sondern Ausdruck eines überfälligen Nachholprozesses: Tarifsteigerungen, Inflation und der Versuch, chronische Unterbesetzung im Pflegedienst abzubauen, werden nun erstmals transparent abgebildet.
„Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Sie zeigen vor allem, wie groß der Rückstand der Besetzung von Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser über Jahre war.“
Fallzahlen sind kein Maßstab für Pflegebedarf
Problematisch ist die Verknüpfung sinkender Fallzahlen mit einer Infragestellung des Personalaufwuchses. Fallzahlen bilden Pflegebedarf nur unzureichend ab. Wenn leichtere Fälle ambulant behandelt werden, verbleiben im Krankenhaus Patient:innen mit höherem, komplexerem Pflegeaufwand. Mehr Pflegepersonal pro Fall ist dann kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für Patient:innensicherheit und Versorgungsqualität.
Personalaufwuchs ohne Sollgröße ist fachlich nicht bewertbar
Die WIdO-Analyse beschreibt Personalzuwächse im Pflegedienst, definiert jedoch nicht, was eine bedarfsgerechte Personalausstattung überhaupt ist. Ohne eine pflegefachliche Sollgröße lässt sich weder von „zu viel“ noch von „ungesteuertem“ Personalaufbau sprechen. Bewertungen ohne Relevanz zum tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen sind fachlich nicht belastbar.
Personalverschiebungen richtig einordnen
Die Analyse verweist zudem auf Verschiebungen von Pflegepersonal aus der Langzeitpflege in die Krankenhäuser. Diese Beobachtung wird jedoch verkürzt und ohne den entscheidenden zeitlichen Kontext dargestellt. Die maßgeblichen Abwanderungsbewegungen fanden vor allem vor 2022 statt – in einer Phase, in der die Langzeitpflege deutlich schlechter vergütet war als der Pflegedienst im Krankenhaus.
Mit Einführung der Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege im Jahr 2022 kam es dort zu spürbaren Lohnsteigerungen und faireren Wettbewerbsbedingungen. Personalverschiebungen waren damit nicht Folge des Pflegebudgets, sondern Ergebnis jahrelang ungleicher Arbeits- und Rahmenbedingungen. Wer diese Zäsur ausblendet, konstruiert falsche Schlüsse.
Mindestuntergrenzen sind keine Personalbemessung
Dass Pflegepersonaluntergrenzen weiterhin teils nicht eingehalten werden, ist kein Argument gegen das Pflegebudget. Mindestuntergrenzen sind eine Untergrenze zum Patient:innenschutz, kein Instrument bedarfsgerechter Pflegepersonalplanung. Ihre Nichteinhaltung verweist auf Arbeitsmarktengpässe und strukturelle Knappheit – nicht auf Überversorgung. Sie unterstreicht den dringend notwendigen Bedarf an wirksamen Personalbemessungsinstrumenten und einem klar geregelten Qualifikationsmix.
Wo Pflegepersonal nicht dort eingesetzt wird, wo es pflegefachlich notwendig ist, liegt das Problem nicht in der Anzahl der Pflegenden, sondern in Strukturen, Aufgabenverteilung und Organisation. Überlastung entsteht nicht durch „zu viel Pflege“, sondern durch den falschen Einsatz hochqualifizierter Fachpersonen für fachfremde Tätigkeiten.
Ein veränderter Qualifikationsmix ist kein Qualitätsverlust, sondern pflegefachlich erforderlich und sinnvoll, sofern Aufgaben, Verantwortung und Qualität klar geregelt sind – insbesondere angesichts älter werdenden und komplexer zu versorgenden Patient:innen.
Pflege darf nicht wieder zum Kostenfaktor werden
Der DPR unterstützt ausdrücklich, das Pflegebudget weiterzuentwickeln: Budgetverhandlungen müssen einfacher, digitaler und fristfester werden. Ambulantisierung braucht eine passende Finanzierungslogik. Eine Begrenzung oder Deckelung des Pflegebudgets sowie eine Rückkehr zur DRG-Finanzierung der Pflege wären ein erheblicher Rückschritt – fachlich, ökonomisch sowie für die Versorgungssicherheit und -qualität in den Kliniken.
„Professionelle Pflege ist kein Kostenproblem, sondern eine Voraussetzung funktionierender und auf Versorgungsqualität ausgerichtete Krankenhäuser“, so Vogler. „Wer das Pflegebudget infrage stellt oder deckeln will, riskiert neue Versorgungsdefizite.“
Der Deutsche Pflegerat fordert, das Pflegebudget zu sichern und konsequent am tatsächlichen Pflegebedarf auszurichten. Entscheidungen über die Pflege dürfen nicht allein ökonomisch getroffen werden. Die Profession Pflege muss dabei maßgeblich beteiligt werden.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
