08.08.2024 Bildung Pressemitteilung
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Gute Qualität funktioniert nicht mit einer 12-monatigen Ausbildung
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Der Deutsche Pflegerat begrüßt ausdrücklich die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung mit einem klaren und einheitlichen Berufsprofil. Gleichzeitig warnt er vor den negativen Folgen einer verkürzten Ausbildungsdauer von nur zwölf Monaten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußert sich zum Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG):
„Eine 12-monatige Pflegehilfeausbildung, wie diese der Entwurf alternativ vorsieht, birgt die Gefahr einer erheblichen Deprofessionalisierung der Pflegeberufe und einer Überforderung derjenigen, die in die Ausbildung starten. Diese kurze Ausbildungsdauer reicht nicht aus, um die notwendigen pflegerischen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine qualitativ hochwertige Pflegepraxis erforderlich sind.
Das Einsatzfeld der Absolvent:innen einer solch kurzen Ausbildung in der Pflege ist damit stark begrenzt. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und professionellen Pflegepraxis.“
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine zweijährige duale Berufsausbildung zur Pflegefachassistenz. Den Zugang ohne Schulabschluss, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht, lehnen wir ab. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ sollte verwendet werden. Diese Bezeichnungen entsprechen dem Anspruch an die pflegefachlichen Kompetenzen der zukünftigen auszubildenden Berufsgruppe.
„Wir appellieren an die Politik, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate festzulegen, um einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegenzuwirken und die pflegerische Versorgung zu sichern. Nur so kann die Ausbildung der Pflegefachassistenz den hohen Qualitätsstandards entsprechen und die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem gewährleisten. Alles andere wäre ein schädliches politisches Signal für die professionelle Entwicklung der Pflegeberufe“, betont Vogler weiter. Eine verkürzte Ausbildung senkt die pflegerischen Standards und mindert die Attraktivität des Pflegeberufs.
Das Pflegefachassistenzgesetz beendet die bisher landesrechtlich geregelten und heterogenen Formate der Pflegeassistenzausbildung. Die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem und ein effektiver Qualifikationsmix in der gesundheitlichen Versorgung sind jedoch nur möglich, wenn das Kompetenzniveau stimmt. Dies ist bei einer 24-monatigen Ausbildung gegeben. Das BAPID-Projekt 'Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland' des Deutschen Pflegerats muss hier eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Der Ausbildung und der Entwicklung eines einheitlichen Berufsprofils mit klaren Entwicklungspfaden für die Pflegefachassistenz kommt eine zentrale Bedeutung zu, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zahlreiche Interessent:innen für den Assistenzberuf zu gewinnen. Diese Chance muss genutzt werden.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung. Diese Maßnahme ist essentiell für die Verbesserung der Pflegequalität und die Angleichung der Bildungschancen in der Pflege. Der Rat fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungsdauer und die Durchlässigkeit im Bildungssystem, um eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflege sicherzustellen.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de