21.04.2026 Arbeitsbedingungen Handlungsfelder Pressemitteilung
Referentenentwurf. Beitragssatzstabilisierung darf nicht zur Destabilisierung der Versorgung führen
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor gravierenden Fehlsteuerungen der Pflege durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Entwurf zielt auf stabile Beiträge, könnte aber die Versorgung destabilisieren. Aus Sicht des DPR wird finanzpolitische Begrenzung zum Leitprinzip erhoben, ohne den tatsächlichen Personal- und Strukturbedarf für eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung, Patientensicherheit und langfristige Systemstabilität zu berücksichtigen.
„Dieser Referentenentwurf soll Beiträge stabilisieren. Tatsächlich droht er aber, Versorgung zu destabilisieren. Genau das ist sein Problem“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Ein Finanzindikator wird hier zum Versorgungsmaßstab gemacht. Das ist sachlich falsch und gesundheitspolitisch gefährlich.“
Der DPR kritisiert besonders die Grundlohnrate als Maßstab für Vergütungssteigerungen. Sie spiegelt weder den tatsächlichen Pflegebedarf noch den Arbeitsmarkt, den Personalmangel oder die Tarifentwicklung in der Pflege. Zudem soll sie in den Jahren 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt gemindert werden, was die Fehlsteuerung verschärft.
Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern ein eigenständiger, qualitätsrelevanter Leistungsbereich. Gute Pflege wirkt sich positiv auf Versorgungsergebnisse, Verweildauern, Komplikationsraten und die Patientensicherheit aus. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit und hilft zudem, Folgekosten zu vermeiden. Benötigt werden versorgungsbezogene Kriterien statt eine pauschale Ausgabenbegrenzung.
Zwar wird das Pflegebudget nicht in das DRG-System zurückgeführt, was richtig ist. Doch seine Schutzfunktion wird ausgehöhlt. Das Pflegebudget ist kein starres Finanzinstrument, sondern ein notwendiges und lernendes System, das pflegerische Leistungen sichtbar macht und vor sachfremden Kürzungen schützt. Pflege droht im Krankenhaus erneut zur Kosteneinsparvariable zu werden. Nötig ist dagegen eine konsequente Weiterentwicklung des Budgets: datenbasiert, professionsorientiert und am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet.
Auch in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege verschärft der Entwurf den Druck auf Leistungserbringer. Vergütungssteigerungen werden gedeckelt, die vollständige Tarifrefinanzierung fällt weg. Das gefährdet Personalbindung, erschwert die Fachpersonalgewinnung und erhöht das Risiko von Versorgungsabbrüchen und Angebotsrückgängen. Das spart nicht, sondern verlagert Kosten und Risiken an andere Stellen des Gesundheitssystems.
Steigende Ausgaben in der Pflege sind nicht automatisch eine Fehlentwicklung, sondern zeigen oft überfälligen Nachholbedarf. Wer bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Versorgung fordert, der darf tarifliche Entwicklungen nicht zum Finanzproblem erklären.
Statt pauschaler Deckelung braucht es klare Vorgaben für gute Pflege: Personalbemessung, Qualifikationsaufbau, Rollen- und Kompetenzprofile sowie pflegesensitive Qualitätsindikatoren. Maßstab müssen der tatsächliche Versorgungsbedarf und die pflegefachliche Qualität sein. Investitionen in Pflege stärken die Versorgungssicherheit und Prävention, helfen Komplikationen zu vermeiden und erhöhen die Resilienz des Gesundheitssystems. Das ist stärker zu gewichten als eine kurzfristige Beitragssatzdämpfung.
Der DPR kritisiert auch das Verfahren. Für ein Gesetz dieser Tragweite ist die extrem kurze Frist zur Stellungnahme unangemessen. Ein so weitreichender Entwurf darf nicht in wenigen Tagen und über ein Wochenende hinweg bewertet werden. Bei einem so wichtigen Vorhaben darf Schnelligkeit nicht vor Gründlichkeit gehen.
Der DPR fordert:
- die Schutzfunktion des Pflegebudgets zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln
- die Grundlohnrate nicht zum entscheidenden Steuerungsmaßstab pflegerelevanter Vergütungen zu machen
- die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung in pflegesensitiven Bereichen zurückzunehmen
- pflegespezifische Strukturziele verbindlich zu berücksichtigen, darunter Personalbemessung, Qualifikationsaufbau, neue Rollen- und Kompetenzprofile sowie pflegesensitive Qualitätsindikatoren
- die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Fachkräftesicherung zu prüfen und zu evaluieren
Wer Pflege schwächt, gefährdet nicht nur einen Berufsbereich, sondern die Funktionsfähigkeit des gesamten Gesundheitswesens. Beitragssatzstabilität darf nicht auf Kosten von Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Fachkräftesicherung erkauft werden.
Die gesamte Stellungnahme des Deutschen Pflegerats ist hier nachzulesen.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
