22.05.2026 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Handlungsfelder Pressemitteilung
Tag des Grundgesetzes: Rechte von Menschen mit Pflegebedarf stärker absichern
Deutscher Pflegerat zum Tag des Grundgesetzes: Verlässliche Pflege muss für alle erreichbar sein
Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 fordert der Deutsche Pflegerat (DPR), die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf stärker zu sichern. Menschenwürde und Sozialstaat müssen auch dann gelten, wenn Menschen auf Pflege angewiesen sind.
Pflege ist nicht allein eine soziale Leistung, sondern Ausdruck staatlicher Schutz- und Gewährleistungsverantwortung gegenüber vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Wer Pflege braucht, muss sich auf Schutz, Unterstützung und gute Versorgung verlassen können. Das darf nicht von Wohnort, Systemgrenzen, Bürokratie oder knappen Ressourcen abhängen. Entscheidend ist, dass der Sozialstaat Menschen mit Pflegebedarf im Alltag wirklich erreicht.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt:
„Der Tag des Grundgesetzes erinnert daran, dass Menschenwürde, Sozialstaat und staatliche Schutzpflichten im Alltag der Menschen ankommen müssen. Für Menschen mit Pflegebedarf entscheidet sich Würde ganz konkret: Erhalten sie Zugang zu guter Versorgung? Werden ihre Bedarfe gesehen? Werden sie geschützt? Können sie sich darauf verlassen, nicht an Systemgrenzen, Bürokratie oder Ressourcenknappheit zu scheitern? Derzeit gibt es erhebliche Zweifel, ob die Rechte für pflegebedürftige Menschen in Deutschland umfassend gesichert sind.“
Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR und Mitglied der DPR-Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz, sagt:
„Die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist eine staatlich verantwortete Daseinsvorsorge. Menschen mit Pflegebedarf brauchen hier mehr als gute Absichten. Sie benötigen verlässliche Rechte, niedrigschwellig erreichbare Unterstützung und eine bedarfsgerechte Versorgung, die tatsächlich bei ihnen ankommt. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes müssen stärker auf ihre Lebenswirklichkeit bezogen werden: auf den Alltag zu Hause, in der Langzeitpflege, im Krankenhaus und überall dort, wo Menschen Unterstützung brauchen. Es geht darum, ihre Würde nicht nur zu achten, sondern im Pflegealltag konkret erfahrbar zu machen und zu sichern.“
Pflegebedürftigkeit betrifft neben der Würde auch Schutz, Fürsorge, Teilhabe und Versorgungssicherheit. Sie berührt damit zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien des Sozialstaats. Pflegerische Versorgung ist ein elementares Grundbedürfnis. Der Staat muss dafür sorgen, dass Menschen mit Pflegebedarf verlässlich unterstützt und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gut versorgt werden.
„Pflegerische Versorgung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines funktionierenden Sozialstaats. Sie gehört zu seinen Grundaufgaben“, so Vogler. „Wer die Menschenwürde ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Menschen gepflegt, begleitet und versorgt werden.“
Der Deutsche Pflegerat betont die Notwendigkeit, die Rechte, den Schutz und die Versorgung von Pflegebedürftigen zu stärken. Menschen müssen sich auf gute Pflege und Unterstützung verlassen können, wenn sie diese benötigen. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes und die staatliche Verantwortung müssen im Pflegealltag spürbar sein.
Dabei muss die Versorgungsperspektive konsequent, bedarfsgerecht und zukunftsorientiert mitgedacht werden. Pflegefachpersonen erleben täglich, wo Versorgung gelingt, wo sie brüchig wird und wo Menschen durch fehlende Strukturen, lange Wege oder unzureichende Unterstützung belastet werden. Denn ob Menschenwürde und Sozialstaat wirken, zeigt sich genau dort: in der konkreten Versorgung. Gute Gesetze sind daran zu erkennen, dass sie Versorgung sichern, Pflegebedürftige sowie An- und Zugehörige entlasten und die Kompetenzen der professionellen Pflege wirksam nutzen.
„Das Grundgesetz ist ein Schutzversprechen. Dieses Schutzversprechen muss auch für Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre An- und Zugehörigen spürbar werden“, betont Hilberger-Kirlum. „Dafür braucht es klare Verantwortung und eine pflegerische Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten orientiert. Erfüllt werden kann es nur mit gesicherten Versorgungsformen und -strukturen, in deren Mittelpunkt die Profession Pflege steht.“
Weitere Informationen:
Der Deutsche Pflegerat hat die Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz eingesetzt. Sie arbeitet daran, wie Würde, Schutz, Fürsorge, Zugang und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf wirksamer abgesichert werden können.
Informationen zur DPR-Fachkommission
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Pascale Hilberger-Kirlum
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
